Kategorien
Reputations Management

So kannst du Google Bewertungen löschen lassen

Klar, eine negative Bewertung auf Google gefällt keinem Unternehmer. Besonders wenn augenscheinlich falsche Tatsachen behauptet werden oder eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegt.

In solchen und anderen Fällen lassen sich Google Bewertungen löschen. Man geht davon aus, dass sich ca. 70-80% der 1-Sterne Bewertungen auf Google löschen lassen.

Welche Bewertungen können gelöscht werden?

Generell können alle Bewertungen gelöscht werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören Bewertungen, die folgendes beinhalten:

  • In der Bewertung werden falsche Tatsachen behauptet
  • In der Bewertung werden Personen beleidigt oder verleumdet

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Richtlinien von Google zum Schreiben von Bewertungen. Die folgenden Inhalte verstoßen demnach gegen die Google Richtlinien und können damit gelöscht werden:

  • Spam und gefälschte Inhalte
  • Nicht themenbezogene Inhalte
  • Eingeschränkt zulässige Inhalte
  • Illegale Inhalte
  • Terroristische Inhalte
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Anstößige Inhalte
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte
  • Identitätsdiebstahl
  • Interessenkonflikte

Darüber hinaus lassen sich sogar 1-Sterne Bewertungen löschen, die keine weitere Begründung abgegeben haben. Darüber urteilte das Landgericht Hamburg im Jahr 2018. Der Hintergrund dabei ist, dass nicht nachvollzogen werden kann, dass der Bewertende tatsächlich Kunde des Unternehmens war und seine Meinung auf einem tatsächlichen Kontakt beruht.

Es gibt aber auch Bewertungen, die sich nicht löschen lassen. Prinzipiell liegt die Beweispflicht über die getroffenen Aussagen bei dem Bewertenden. Das heißt, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er in Kontakt mit der Firma war und die getroffenen Aussagen der Wahrheit entsprechen, dann ist es nicht möglich die Bewertung zu entfernen. Hier gilt zu recht die glaubhaft dargelegte Meinungsfreiheit.

Wie kann ich eine Bewertung auf Google selbst löschen?

Prinzipiell bietet Google die Möglichkeit an, eine Bewertung zu melden. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass dies in seltenen Fällen zum Erfolg führt. In jedem Fall solltest du es versuchen.

Bevor du die Bewertung jedoch löschst, mache am besten einen Screenshot der vollständigen Bewertung (inkl. Sterne, Name des Bewertenden, Zeitpunkt der Bewertung, Begründung und ggf. deiner Antwort).

So kannst du einen Löschauftrag bei Google stellen:

Neben der Bewertung findest du drei Punkte (oder eine Fahne). Klicke auf diese drei Punkte (oder die Fahne) wie in der folgenden Grafik gezeigt und wähle „Rezension melden“ aus.

Anschließend erhältst du eine Auflistung der möglichen Optionen, gegen welche Richtlinien die Bewertung verstoßen haben könnte. Erfahrungsgemäß haben diese jedoch keinen Erfolg.

Am Ende dieser Liste findest du die Auswahl „Rechtliches Problem melden“.

Hier wird es für einen Laien schon etwas schwieriger. Du musst nun verstehen, gegen welche rechtliche Grundlage die Bewertung verstößt. Wenn du das zweifelsfrei kannst, dann wähle die entsprechende Option aus der Liste aus.

Am vielversprechendsten ist es, wenn du tatsächlich einen Gerichtsbeschluss für deinen konkreten Fall vorlegen kannst. Viele Gerichtsurteile findest du auf https://dejure.org/.

Google Bewertungen löschen mit Hilfe eines Anwalts

Google schätzt den Wert der Meinungsfreiheit sehr hoch ein. Daher ist es als Privatperson nur sehr schwer möglich eine Bewertung auf Google löschen zu lassen. Mit Hilfe eines Anwalts reagiert Google jedoch in den meisten Fällen und löscht die Bewertung.

In den letzten Jahren haben sich einige Anwälte positioniert um die Bewertungen von Unternehmen löschen zu lassen.

Was kostet das Löschen einer Bewertung durch einen Anwalt?

In einem außergerichtlichen Verfahren kostet die Beauftragung eines Anwalts zur Löschung einer Google Bewertung ab 150€ (netto). Verfügt Ihr Unternehmen über eine Rechtsschutzversicherung, ist die anwaltliche Vertretung ggf. bereits in der Police enthalten.

Einige Anwälte gestallten ihre Angebote sogar so, dass sie „erfolgsbasiert“ bezahlt werden. Das heißt, dass nur bei erfolgreicher Löschung auch eine Bezahlung erfolgt. In diesem Fall ist die „Prüfung“ des Falls kostenfrei und dient dazu festzustellen, wie erfolgversprechend ein Einspruch im individuellen Fall wäre.

Von Stefan Köhn

Meine ersten digitalen Spuren habe ich 2002 hinterlassen. Seitdem habe ich in vielen bekannten und weniger bekannten Unternehmen die digitale Strategie mitbestimmt. Dazu zählen DaWanda, Mister Spex, McMakler, BMI Group, Flächenmakler, Wishly uvm. Aktuell arbeite ich als VP Marketing bei Patient21. Außerdem greife ich aufstrebenden Unternehmen mit meiner Expertise gern als Business Angel unter die Arme.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert